Die Beratung.

Mit einer gründlichen Beratung beginnt unser Konzept.

Je nach Wunsch ermitteln wir die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Verwertung. Unter Umständen gibt es sinnvollere Vermarktungen als nur den Verkauf oder den Verkauf zu diesem Zeitpunkt.

Wir empfehlen dann möglicherweise die Vermietung, die Erbpacht, die Leibrente, den Niesbrauch oder die Entwicklung vor Verkauf. Auch stimmen wir die Art der Nutzung auf die persönlichen Verhältnisse, Möglichkeiten und Befindlichkeiten der jeweiligen Eigentümer ab.

Bei Unstimmigkeiten von Eigentümergemeinschaften empfehlen wir das Einigungsverfahren der Mediation und führen dieses selber durch. Lesen Sie mehr darüber auf der Seite Immobilien Erben.